Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der MUDS Development GmbH – nachfolgend MUDS genannt). MUDS erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen MUDS und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
Von den AGB abweichende individuelle schriftliche Vereinbarungen der Parteien gehen den AGB im Einzelfall vor.
AGB des Kunden, die mit diesen AGB im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn sich MUDS schriftlich damit einverstanden erklärt. MUDS behält sich vor, in zukünftigen Verträgen die AGB den veränderten Verhältnissen anzupassen.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von MUDS schriftlich bestätigt werden.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht MUDS ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch MUDS bedarf es nicht.
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Die Angebote von MUDS sind freibleibend und unverbindlich.
Sofern Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, gelten ergänzend die Vergabebedingungen der zuständigen Registry als integrierende Vertragsbestimmungen.
Hat der potentielle Kunde MUDS vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt MUDS dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch MUDS treten der potentielle Kunde und MUDS in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
Der potentielle Kunde anerkennt, dass MUDS bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von MUDS ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachte und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von MUDS im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von MUDS Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies MUDS binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass MUDS dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass MUDS dabei verdienstlich wurde.
Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei MUDS ein.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch MUDS, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MUDS. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von MUDS.
Alle Leistungen von MUDS (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird MUDS zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von MUDS wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. MUDS haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird MUDS wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde MUDS schad- und klaglos; er hat MUDS sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, MUDS bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt MUDS hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
MUDS ermöglicht dem Kunden den Zugang zu unabhängigen Netzwerken und Dienstleistungen. Der Zugang wird jeweils gewährt, nachdem sich der Kunde mit Hilfe einer Nutzer-Kennung und eines Passworts legitimiert hat.
MUDS ist im Rahmen seiner betrieblichen Ressourcen bestrebt, den Dienst rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Über vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Störungsbehebung, zur Vornahme von Wartungsarbeiten, zum Ausbau des Dienstes etc. nötig sind, wird der Kunde – soweit möglich – rechtzeitig informiert.
MUDS ist ermächtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden und zu publizieren, solange der Kunde dem nicht eindeutig widerspricht.
MUDS ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. MUDS wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von MUDS schriftlich zu bestätigen.
Verzögert sich die Lieferung/Leistung von MUDS aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und MUDS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Befindet sich MUDS in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er MUDS schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
MUDS ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von MUDS weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von MUDS eine taugliche Sicherheit leistet.
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn MUDS fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von MUDS für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. MUDS ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist MUDS berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat MUDS für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
Alle Leistungen von MUDS, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von MUDS erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von MUDS sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von MUDS schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird MUDS den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von MUDS – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er MUDS die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von MUDS begründet ist, hat der Kunde MUDS darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist MUDS bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von MUDS, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich von MUDS zurückzustellen.
Die Preise richten sich nach den im Angebot, Vertrag oder auf der Webseite von MUDS veröffentlichten Preisen bei Vertragsabschluss.
Die Zahlung ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von MUDS gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von MUDS.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MUDS berechtigt, die Inanspruchnahme der nicht bezahlten Leistungen und aller sonstigen Leistungen zu unterbinden sowie pro Mahnung eine Mahngebühr zu erheben. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest Euro 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
MUDS behält sich vor, Angebote und Preise jederzeit den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die Rechnung wird elektronisch versendet. Bei Zustellungswunsch per Post ist MUDS berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann MUDS sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
Weiters ist MUDS nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
Zahlungsart: Wird dem Kunden überlassen.
Bei der Nutzung von Sofortzahlungsmitteln ist MUDS berechtigt eine Service-Gebühr zu verrechnen.
Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich MUDS für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von MUDS aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von MUDS schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von MUDS nicht schriftlich anerkannten Gegenforderungen weder zurückbehalten noch gegenverrechnen noch kürzen.
MUDS verschickt nach Ablauf der Zahlungsfrist und vor einer Deaktivierung des Accounts dem Kunden eine Zahlungserinnerung. MUDS ist dazu befugt, Accounts inkl. Inhalt nach Ablauf der Zahlungsfrist zu löschen.
Der Kunde ist verpflichtet:
MUDS ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden diesbezüglich zu überprüfen. MUDS ist keinerlei Weise für die Inhalte des Kunden verantwortlich.
MUDS behält sich das Recht vor, den Webhosting Service des Kunden bei missbräuchlicher Verwendung mit sofortiger Wirkung auf Kosten des Kunden zu sperren. Dies gilt auch für den Fall, dass kein tatsächlicher Rechtsanspruch gegeben sein sollte.
Als missbräuchliche Verwendung gilt namentlich die Nichteinhaltung der genannten vertraglichen Pflichten des Kunden. Die Sperrung bleibt solange bestehen, bis der jeweilige Sachverhalt geklärt ist bzw. der Kunde den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte erbringt.
MUDS behält sich zudem das Recht vor, den Webhosting Service des Kunden auf dessen Kosten zu sperren, falls dessen Benutzerverhalten in irgendeiner Weise (Chat, Forum usw.) das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigt. Ansprüche seitens MUDS auf Ersatz sämtlicher entstehenden direkten und indirekten Schäden darunter auch Vermögensschäden, bleiben in jedem Fall der missbräuchlichen Verwendung des Webhosting Services oder des Verstoßes gegen die AGB ausdrücklich vorbehalten.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, MUDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten. Diese Verpflichtung umfasst auch anfallende Gerichts- und Anwaltskosten.
Von Daten, die vom Kunden – gleich in welcher Form – an MUDS übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherungskopien her. Auch wenn die Server von MUDS regelmäßig gesichert werden, ist der Kunde für die Sicherung der übermittelten Daten verantwortlich. Für den Fall des Datenverlusts ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals und unentgeltlich an MUDS zu übermitteln.
Falls der Kunde eine Datenwiederherstellung von Seiten von MUDS wünscht, wird dies nach Möglichkeit und gegen Bezahlung des Aufwandes erledigt. MUDS garantiert jedoch in keinem Fall, dass die Daten wiederhergestellt werden können.
Bei der Benutzung des Internets bestehen für den Kunden verschiedene Datenschutzrisiken. Insbesondere ist der Datenschutz bei der unverschlüsselten Übermittlung von Daten nicht gewährleistet. Ebenso muss damit gerechnet werden, dass unverschlüsselt übermittelte E-Mails von Dritten unberechtigterweise gelesen, verändert oder unterdrückt werden können. Die Verschlüsselung und Chiffrierung von übertragenen Informationen können den Schutz vor unbefugtem Zugriff verbessern. Firewalls können das unerwünschte Eindringen von nicht zugriffsberechtigten Dritten möglicherweise verhindern oder jedenfalls erschweren. Die Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
Alle Leistungen von MUDS, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von MUDS und können von MUDS jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von MUDS jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von MUDS setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von MUDS dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von MUDS, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von MUDS, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von MUDS und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von MUDS, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von MUDS erforderlich. Dafür steht MUDS und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Für die Nutzung von Leistungen von MUDS bzw. von Werbemitteln, für die MUDS konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von MUDS notwendig.
Der Kunde haftet von MUDS für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
MUDS ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf MUDS und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
MUDS ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch MUDS, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch MUDS zu. MUDS wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde MUDS alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. MUDS ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für MUDS mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. MUDS ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. MUDS haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
Eine Haftung von MUDS insbesondere für gewöhnliche und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von MUDS und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von MUDS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
Die Haftung für Handlungen von Hilfspersonen ist auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit aufgehoben.
Jegliche Haftung von MUDS für Ansprüche, die auf Grund der von MUDS erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn MUDS ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet MUDS nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat MUDS diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von MUDS. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
MUDS haftet insbesondere nicht für Fehler der von ihr vertriebenen Software, für den Verlust oder die unbefugte Veränderung von E-Mail-Nachrichten, für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen usw.) oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen.
Weiter ist die Haftung für Schäden, die wegen missbräuchlicher Nutzung von MUDSs Infrastruktur, Sicherheitslücken in installierten Applikationen oder unbefugten Eindringens in Kundenwebseiten durch Dritte und die durch zur Abwehr solcher Eingriffe getroffenen Maßnahmen entstehen, ausgeschlossen.
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
Durch die Online Bestellung des Kunden und die Annahme der Bestellung seitens von MUDS durch die Zuteilung von Speicherplatz und Login Daten für den Webspace-Account kommt ein Vertrag über die Nutzung der von MUDS offerierten Leistungen zustande.
Die Einrichtungsdaten werden dem Kunden elektronisch übermittelt. Voraussetzung für die Nutzung dieser Leistungen ist auf Seiten des Kunden ein Internetzugang mit den dazu notwendigen Einrichtungen und der vollständigen Bezahlung der verrechneten Gebühren.
Der Vertrag wird für die vereinbarte Dauer abgeschlossen und automatisch nach Ablauf erneuert. Wenn der Kunde den Vertrag nicht erneuern will, verpflichtet er sich diesen rechtzeitig, also mindestens einen Monat vor dessen Ablauf, schriftlich oder via E-Mail an office@muds.at zu kündigen. Ist diese Frist verstrichen, wird das Abonnement automatisch um ein weiteres Jahr verlängert und die erhaltene Zahlungseinladung bzw. Rechnung zur Zahlung fällig. MUDS ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
Eine Erweiterung des Angebotes respektive Accounts ist jederzeit innerhalb der Produktekategorie möglich. Für jede Erweiterung wird eine einmalige Gebühr verrechnet. Die entstehenden Mehrkosten für den Account/Monat werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlich erteilter Zustimmung von MUDS auf einen Dritten übertragen.
Der Kunde ist berechtigt, Dritten ein vertragliches Nutzungsrecht an den von MUDS für ihn betreuten Internetpräsenzen einzuräumen. In diesem Fall bleibt der Kunde dennoch alleiniger Vertragspartner. Er ist verpflichtet, sämtliche Vertragsbedingungen, die sich aus den AGB sowie aus den Bestellformularen ergeben, innervertraglich an den Dritten weiterzuleiten und diesen zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten.
Sind für Änderungen sämtlicher Art Mitwirkungshandlungen des Dritten erforderlich, so stellt der Kunde innervertraglich sicher, dass diese Mitwirkungspflichten eingehalten werden. Der Kunde wird MUDS auf Anforderung die Adressdaten nebst Ansprechpartner des Dritten mitteilen. MUDS ist berechtigt, im Falle von Änderungen unmittelbar an den Dritten heranzutreten, um von diesem schriftlich die Zustimmung zu den Änderungen zu verlangen.
Verstößt der Dritte gegen Vertragspflichten, erfüllt er Mitwirkungspflichten nicht oder ergeben sich anderweitig Probleme an der Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, so haftet der Kunde MUDS gegenüber für alle daraus resultierenden Schäden. Darüber hinaus stellt der Kunde MUDS von sämtlichen Ansprüchen frei, die sowohl der Dritte als auch andere an MUDS stellen.
Dieser Vertrag untersteht österreichischem Recht.
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen MUDS und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz von MUDS sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Ungeachtet dessen ist MUDS berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die entsprechende Bestimmung ist durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, welche dem beabsichtigten Zweck so gut wie möglich entspricht.
Graz, 31. Jänner 2023